Rechtsprechung
OVG Bremen, 24.08.2001 - 2 B 315/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorläufige Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst; Aus Kapazitätsgründen abgelehnter Bewerber; Zulassungsanspruch als Teilhaberrecht; Überwiegend alleinerziehende Juristin mit zwei minderjährigen Kindern; Zulassungsbeschränkung im Land Bremen; Vorliegen einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 26.06.2001 - 6 V 1008/01
- OVG Bremen, 24.08.2001 - 2 B 315/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.06.1991 - KZR 19/90
Abschluss von Verträgen mit selbstständigen Krankenpflegern - Flächendeckende …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 11.10.1995 - 2 B 17.95
Beamtenversorgung - Neues Beförderungsamt - Planstelle
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 27.03.1991 - 6 B 3.91
Verbesserung der Wartezeit - Härtefallregelung - Härtegründe
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 27.02.1998 - 1 TG 744/98
Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst
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- VG Bremen, 19.05.2005 - 6 V 760/05 Die Folgen einer rechtswidrigen Ablehnung des Zulassungsgesuchs hat der staatliche Ausbildungsträger grundsätzlich durch Aufnahme einer entsprechenden Überlast zu tragen (vgl. zum Schul- und Hochschulzulassungsrecht: OVG Bremen, Beschluss vom 25.09.1990, 1 B 52/90 ; zum jur. Vorbereitungsdienst: OVG Bremen, Beschluss vom 24.08.2001, 2 B 315/01 = NordÖR 2002, 30 und VG Bremen, Beschluss vom 25.09.2000, 6 V 1764/00).
Zwar fehlt es nach der Rspr. des OVG Bremen (zuletzt: Beschluss vom 24.08.2001, 2 B 315/01 ) an einem Anordnungsgrund, wenn die Bewerberin den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland ohne erheblichen Zeitverlust beginnen kann oder hätte beginnen können, wenn sie sich beworben hätte.